Allgemeine Geschäftsbedingungen – Seminare/Kurse Vertragspartner Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und dem Islandpferdehof und Islandpferdegestüt am Steinbuckel Vertreten durch Alexandra, Kuhn Adresse: Hüttenthalerstr. 95 64756 Mossautal Tel: 06062 4536 Fax: 06062 266782 EMailAdresse: info@steinbuckel.de UmsatzsteuerIdentifikationsnummer: DE 302230981 , nachfolgend Anbieter genannt, ein Vertrag zustande. Vertragsgegenstand / Vertragsschluss 1. Mit den Inhalten unserer Internetpräsenz laden wir Sie ein, dem Islandpferdehof am Steinbuckel ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags zu unterbreiten (Anmeldung). Der Islandpferdehof am Steinbuckel entscheidet über das Zustandekommen des Vertrages. Der Vertrag ist dann wirksam geschlossen, wenn Sie vom Islandpferdehof am Steinbuckel innerhalb von 4 Wochen nach Anmeldung keine andere Rückmeldung erhalten, als die Bestätigungs- Email. 2. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Islandpferdehof am Steinbuckel verbindlich an. Es gelten die bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Islandpferdehof am Steinbuckel. Leistungen 1. Der Islandpferdehof am Steinbuckel leistet Wochenend-Reitkurse/-Seminare und Tagesseminare mit. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der von Ihnen gewählten Variante in unserer Internetpräsenz. Pflichten der Teilnehmer/Verhaltensregeln 1. Sie sind sich bewusst, dass Reiten ein Sport ist, der auch Gefahren in sich birgt. Zur Sicherheit aller Reitschüler ist es unumgänglich, dass jeder Reitschüler grundlegende Verpflichtungen und Verhaltensregeln einhält. Aus diesem Grund ist jeder Reitschüler zur Einhaltung folgender Regelungen, über die Sie den Minderjährigen vor Unterrichtsbeginn umfassend unterrichten müssen, verpflichtet: 2. Mit der Anmeldung wird dem Islandpferdehof am Steinbuckel schriftlich mitgeteilt, ob besondere Erkrankungen, körperliche Einschränkungen oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen (z.B. Asthma, Allergien, Diabetis, Medikamentenbedarf o.ä.) vorliegen. Benötigte Medikamente werden vom Islandpferdehof am Steinbuckel nach schriftlicher Information verabreicht.Werden diese Pflichten nicht erfüllt, behält sich der Islandpferdehof am Steinbuckel vor, vom Vertrag zurück zu treten. 3. Den Anordnungen der Betreuer und Mitarbeitern ist unmittelbar Folge zu leisten. 4. Beim Reiten wird stets eine Reitkappe sowie festes, knöchelhohes Schuhwerk mit rutschfester Sohle getragen und es findet nur unter Aufsicht statt. 5. Es ist nicht erlaubt, Maschinen, Böden, Stroh- und Heustapel zu besteigen. 6. Auf dem gesamten Gelände des Islandpferdehof am Steinbuckel besteht Rauch- und Alkoholverbot für Jugendliche unter 16 Jahre in Anlehnung an das Jugendschutzgesetz. Es darf nur am Brunnen geraucht werden. 7. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese Verhaltensregeln können Reitshüler ausgeschlossen werden. In diesem Fall findet keine Erstattung des Entgeltes statt. 8. Minderjährige Teilnehmer dürfen das Hofgelände nur nach vorheriger Abmeldung beim zuständigen Betreuer verlassen. In der Regel erfolgt das Verlassen des Hofgeländes in Gruppen von mindestens drei Teilnehmern. 9. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie, dass der Minderjährige hinreichend selbständig und verantwortungsbewusst ist, um diese Verhaltensregeln einhalten zu können. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese Verhaltensregeln können Teilnehmer vom Ferienaufenthalt ausgeschlossen werden. In diesem Fall findet keine Erstattung des Entgeltes statt. 10. Die Erziehungsberechtigten stellen ihre jederzeitige Erreichbarkeit sicher. 11. Die Hausordnung ist einzuhalten. Hausordnung Beschädigungen Hausordnung Toiletten Wir bitten darum, dass Fenster zum Lüften zu kippen.In die Toilette dürfen keine Hygieneprodukte, Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten, Fette o.ä. geworfen bzw. geschüttet werden, da es sonst zu unangenehmen Verstopfungen kommen kann. Bitte verwenden Sie die vorhandenen Mülleimer. Beschädigungen Niemand beschädigt absichtlich etwas, es kann jedoch vorkommen, dass einmal etwas kaputt geht. In diesem Fall bitten wir darum, uns den entstandenen Schaden sofort zu melden. Soweit die vorhandene Versicherung den Schaden nicht deckt, haftet der Gast für Beschädigungen in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. GefahrenstellenGefahrenstellen, wie z.B. aufgetürmten Stroh- und Heuballen, dürfen nicht betreten oder erklettert werden. Müll Da wir zur Mülltrennung verpflichtet sind, bitte ich dabei um Unterstützung.Der Müll wird getrennt nach: Verpackungsmaterial (gelber Sack ) Papier Restmüll Reinigung Sollte ein Missgeschick (verschüttete Flüssigkeiten z.B.) passieren, bitte ich darum dies schnellst möglich zu beseitigen. Sorgfaltspflicht Wir bitten die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Stallregeln Behandle dein Schulpferd stets fair und freundlich! Bevor du reiten gehst, hinterlasse den Putzplatz bitte sauber. Binde dein Pferd nur am Halfter an – niemals an der Trense – und lasse dein Pferd nicht länger als nötig am Anbindeplatz allein. Bitte stelle benutzte Gegenstände dorthin zurück, wo sie hingehören. Rufe vor dem Betreten der Reithalle „Tür frei“ und warte auf die Erlaubnis der Reiter oder deiner Reitlehrerin, bevor du eintrittst. Vermeide laute Geräusche, Türknallen und Rennen am Hof – es gibt auch schreckhafte und sensible Pferde. Die Pferde nicht aus der Hand füttern, das verleitet sie zum Betteln, zwicken und beißen. Generell ist ein Sicherheitsabstand zum Vorderpferd von 1-2 Pferdelängen einzuhalten, egal ob beim Reiten oder Führen. Sollte das Vorderpferd doch einmal ausschlagen, wird erfahrungsgemäß immer der Mensch getroffen. Wenn auch mal wenig Zeit ist, die Stellen vom Pferd, an denen Sattel, Sattelgurt und die Trense sind müssen sauber sein, sonst gibt es Druck- und Scheuerestellen die dem Pferd wehtun. Gehe pfleglich mit dem Zubehör deines Schulpferdes um und achte darauf, die Sachen in der Sattelkammer ordentlich wegzuräumen. Wasche bitte das Gebissstück der Trense nach dem Reiten ab. Beim Überqueren der Straße ist immer darauf zu achten, dass alle gemeinsam über die Straße kommen. Die Pferde nicht unterwegs fressen lassen, die Guten denken sonst, sie dürften das immer und stoppen ansonsten immer zum Fressen. Die Hufe werden nur unter Anleitung ausgekratzt, da sich sonst die Pferde ganz schnell angewöhnen andauernd den Huf wegzuziehen und das macht dem Schmied keine Freude. Den Anweisungen des Reitlehrers, der Beschäftigten des Hofes und dem Betreuungspersonals ist in jedem Falle Folge zu leisten. Mit den Arbeitsmitteln und Materialien der Reitanlage ist sorgsam umzugehen. Bei vorsätzlicher Zerstörung bzw. Beschädigung bist du zu Schadensersatz verpflichtet. Die Sicherheitsbestimmungen (Reitkappe, Kleidung, Aufenthalt in der Nähe von Pferden, Traktoren… etc.) sind zu beachten und strikt einzuhalten. Haftung 1. Die Haftung des Islandpferdehofs und des Islandpferdegstüts am Steinbuckel ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vom Islandpferdehof und/oder des Islandpferdegstüts am Steinbuckel beruht. Ist eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden, ist die Haftung vom Islandpferdehof und/oder des Islandpferdegstüts am Steinbuckel auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. 2. Die Lehrgangsteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und der Veranstalter und der Lehrgangsleiter schließen jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig und nicht durch eine Versicherung gedeckt, aus. 3. Der Haftungsausschluss gilt für Unfälle während der Ausübung des Reitsportes sowie während des Aufenthaltes auf dem gesamten Hof- und Reitgelände. 4. Während der gesamten Veranstaltung bleiben Reiter / Besitzer Tierhüter gem. § 834 BGB. 5. Jeder Teilnehmer verfügt über eine private Haftpflichtversicherung. 6. Jeder Pferdebesitzer verfügt über eine Pferde-Haftpflichtversicherung. Fälligkeit / Zahlung 1. Mit der Anmeldung ist die Lehrgangsgebühr fällig. 2. Die Zahlung erfolgt entweder bar oder per Überweisung. Rücktritt 1. Bei Nichtteilnahme gilt die Lehrgangsgebühr als Bearbeitungsgebühr. 2. Bis zum Beginn des Kurses kann der Kursteilnehmer einen Ersatzteilnehmer stellen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an den Veranstalter. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Abtretende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Bei Buchungsänderungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,- pro Person. Sorgt der Veranstalter für eine Ersatzperson, so berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,-. 3. Kann der Kursteilnehmer sein angemeldetes Pferd nicht zu dem gebuchten Seminar/Reitkurs mitbringen, so besteht für den Veranstalter keine Verpflichtung, ein Lehrpferd zu stellen. Wenn der Teilnehmer aus diesem Grund an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann, ist er berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Bedingungen wie bei Rücktritt. 4. Erscheint ein Kursteilnehmer bei Kursbeginn nicht zum Kurs und der Veranstalter ist darüber nicht informiert worden, so besteht für den Veranstalter keine Verpflichtung dem Kursteilnehmer eine verspätete Kursteilnahme im laufenden Kurs zu ermöglichen. Fehlt der Kursteilnehmer nur am ersten Kurstag und es erfolgt eine Absprache mit dem Veranstalter, so ist ein verspäteter Einstieg bis zum zweiten Kurstag möglich. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter 1. Der Veranstalter ist in folgenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen: ohne Einhaltung einer Frist: • Wenn der Kursteilnehmer die Durchführung eines Kurses/Seminars ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist bzw. wenn der Kursteilnehmer die Kursgebühr bei Kursbeginn nicht komplett gezahlt hat. • Der Veranstalter behält in diesen Fällen den Anspruch auf den vollen Veranstaltungspreis. • bis 1 Woche vor Kursbeginn oder Seminarbeginn: Wenn der Kurs/das Seminar nicht stattfinden kann, weil z.B. die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesen Fällen wird der Teilnehmer schriftlich in Kenntnis gesetzt und die Anzahlung wird umgehend erstattet. • Absagen aus organisatorischen oder technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingten Ausfall eines Referenten oder der Kursleiterin; ungünstigen Witterungs- oder Bodenverhältnisse, welche die Teilnehmer gefährden könnten) behält sich Pferdeausbildung Nord Levke Hansen vor. Es wird ein Ersatztermin vereinbart; wenn kein Ersatztermin nicht vereinbart werden kann oder für den Kunden mit unzumutbaren Kosten verbunden ist, werden gezahlte Gebühren zurückerstattet, weitergehende Ansprüche bestehen nicht. • Rücktritt auf Grund höherer Gewalt: Wird ein Kurs infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höheren Gewalt, z.B. Epidemien, hoheitlichen Anordnungen (Reise-, Transportbeschränkungen für Tiere) oder gleichwertigen Fällen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Vertragspartner berechtigt zu kündigen. Der Veranstalter bemüht sich in solchen Fällen um Ersatzpferde. Kann er diese stellen, der Kursteilnehmer nimmt dieses Angebot jedoch nicht an, so gelten unsere Rücktrittsbedingungen/-kosten. Schlussbestimmung Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Einwilligungserklärung über die Nutzung von Fotografien 1. Der Teilnehmer willigt hiermit ein, dass der Islandpferdehof am Steinbuckel Foto- bzw. Videoaufnahmen von ihm, bzw. von seinem ggf. minderjährigen Kind erstellt, um sie für Zwecke, die mit Islandpferdehof am Steinbuckel in Verbindung stehen, (z.B. Gestaltung der Homepage, Veranstaltungsflyer, etc.) zu verwenden. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Fotoaufnahmen in diesem Zusammenhang öffentlich wieder gegeben werden. 2. Für die Nutzung von Gruppenfotos wird keine zeitliche oder räumliche Beschränkung vereinbart. Der Nutzungsumfang ist folglich unbestimmt und umfasst sowohl bekannte als auch noch unbekannte Verwendungs- und Nutzungsarten, die jedoch immer mit dem Islandpferdehof am Steinbuckel in Verbindung stehen müssen, wie beispielsweise zur Gestaltung der Homepage oder Veranstaltungsflyer. 3. Die/der Fotografierte kann jederzeit seine Einwilligung für die Nutzung von Einzelfotos widerrufen. Im Falle des Widerrufs darf der Islandpferdehof am Steinbuckel die entsprechenden Daten und Einzelfotos zukünftig nicht mehr für die oben genannten Zwecke verwenden und wird sie unverzüglich aus den entsprechenden Internet- Angeboten löschen. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung ist freiwillig; aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen keine Nachteile.
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