Allgemeine Geschäftsbedingungen – Beritt Vertragspartner Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und dem Islandpferdehof und Islandpferdegestüt am Steinbuckel Vertreten durch Alexandra, Kuhn Adresse: Hüttenthalerstr. 95 64756 Mossautal Tel: 06062 4536 Fax: 06062 266782 EMailAdresse: info@steinbuckel.de UmsatzsteuerIdentifikationsnummer: DE 302230981 , nachfolgend Anbieter genannt, ein Vertrag zustande. Vertragsgegenstand / Vertragsschluss 1. Auf dem Islandpferdehof und/oder dem Islandpferdegestüt am Steinbuckel wird /werden ein oder mehreren Islandpferd/Islandpferde eingestellt. Das Islandpferd/die Islandpferde werden im Herdenverband gehalten, auf großen Weiden und im Winter auf Paddocks, teilweise mit Weidegang. Im Winter steht den Pferden Heu- oder Heulage rund um die Uhr zur Verfügung. Die Pensionspferde stehen in Gruppen zusammen, wobei Wallache und Stuten getrennt sind. 2. Der Islandpferdehof und/oder dem Islandpferdegestüt am Steinbuckel entscheidet über das Zustandekommen des Vertrages. Der Vertrag ist dann wirksam geschlossen, wenn Sie vom Islandpferdehof und/oder dem Islandpferdegestüt am Steinbuckel eine mündliche oder schriftliche Zusage erhalten. 3. Mit der mündlichen oder schriftlichen Vereinbarung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Islandpferdehofs und/oder des Islandpferdegestüts am Steinbuckel verbindlich an. Es gelten die bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Islandpferdehofs und/oder des Islandpferdegestüts am Steinbuckel. Leistungs- und Preisänderung 1. Die Benutzung der Reithalle und der Longierhalle ist dem Einsteller oder einer von ihm beauftragten Person im Rahmen der Betriebs- und Stallordnung gestattet, die Bestandteil dieses Vertrages ist. 2. Im Einzelnen umfasst die Einstellung folgende Leistungen Vermietung gem. Vertragsgegenstand/Vertragsschluss Abs. 1 Benutzung der Reitanlagen gem. Leistungen Abs. 1 Bereitstellung eines Ablageplatzes für Sattel/ Zaumzeug Bereitstellung eines Ablageplatzes für sonstige Reitutensilien. im Frühling bis Herbst: Herdenhaltung auf großzügigen Weiden im Winter Unterbringung auf unseren Winterquartieren mit verschiedenen Futtergruppen Bereitstellen von Raufutter (Heu, Heulage) satt (in den Wintermonaten/24 Stunden) Nutzung der kompletten Anlage Überwachung und Wahrnehmung von Impfterminen Überwachung und Wahrnehmung von Wurmkurgabe Kontrolle der Pferde Misten Vertragszeitraum, Kündigung 1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. 2. Er kann jeder Zeit gekündigt werden. 3. Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Kündungsfrist nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Der Einsteller mit der jeweils geschuldeten Vergütung 1 Monat im Rückstand ist. Die Anordnungen des Islandpferdehofs und/oder des Islandpferdegestüts am Steinbuckel trotz Abmahnung wiederholt oder – auch ohne vorherige Anmahnung – schwerwiegend verletzt werden. Die Regelung gilt auch für einen wichtigen Grund aus dem Verhalten einer Person, die der Einsteller mit dem Reiten des Pferdes oder mit sonstigen in den Bereich dieses Vertrages fallenden Verrichtungen betraut hat. Betriebs- und Stallordnung 1. Sie sind sich bewusst, dass Reiten ein Sport ist, der auch Gefahren in sich birgt. Zur Sicherheit aller ist es unumgänglich, dass jeder/jede grundlegende Verpflichtungen und Verhaltensregeln einhält. Aus diesem Grund ist jeder/jede zur Einhaltung folgender Regelungen, über die Sie den Minderjährigen vor Unterrichtsbeginn umfassend unterrichten müssen, verpflichtet: 2. Unbefugten ist das Betreten - der Ställe/Weiden/Paddocks - der Sattel- und Futterkammern - aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet. 3. Den Anordnungen der Betreuer und Mitarbeitern ist unmittelbar Folge zu leisten. 4. Wir empfehlen zur eigenen Sicherheit beim Reiten stets eine Reitkappe sowie festes Schuhwerk mit rutschfester Sohle zu tragen. 5. Es ist nicht erlaubt, Maschinen, Böden, Stroh- und Heustapel zu besteigen. 6. Auf dem gesamten Gelände des Islandpferdehof am Steinbuckel besteht Rauch- und Alkoholverbot für Jugendliche unter 16 Jahre in Anlehnung an das Jugendschutzgesetz. Es darf nur am Brunnen geraucht werden. Zigarettenkippen gehören in die Aschenbecher und nicht auf den Boden. 7. Die Erteilung des Reitunterrichts durch fremde Reitlehrer, auch Privatpersonen, ist untersagt. 8. Das Personal darf nur im Rahmen der ihm vom Eigentümer erteilten Anweisungen zu Aufgaben herangezogen werden. Besondere Wünsche sind an den Eigentümer zu richten (z.B. Pferdetransport, Betreuung auf Turnieren). 9. Auf dem Betriebsgelände, auf den Putzplätzen und Wegen ist von den Reitern für Ordnung zu sorgen, d. h. Pferdeäpfel usw. sind unverzüglich aufzufegen und in die entsprechenden Karren zu entsorgen. Medikamente, Fliegenspray, Öle usw. sind kindersicher weg zustellen. 10. Die Weiden werden ausschließlich vom Betrieb entsprechend der Wetter- und Bodenverhältnisse freigegeben. Der Betrieb behält sich vor, diese Weiden z.B. bei Dauerregen zu sperren bzw. die Weidezeit nach Bedarf zu kürzen. 11. Treten im Betrieb Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, welche den gesamten Pferdebestand gefährden, so ist der Betrieb berechtigt, alle zum Schutze der Pferde erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Widersetzen sich Pferdebesitzer diesen Anordnungen, so kann der Betrieb die sofortige Entfernung dieser Pferde verlangen. 12. Niemand beschädigt absichtlich etwas, es kann jedoch vorkommen, dass einmal etwas kaputt geht. In diesem Fall bitten wir darum uns den entstandenen Schaden sofort zu melden. Soweit die vorhandene Versicherung den Schaden nicht deckt, haftet der Reitschüler für Beschädigungen in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. 13. Gefahrenstellen, wie z.B. aufgetürmten Stroh- und Heuballen, dürfen nicht betreten oder erklettert werden. 14. Für eingestellte Pensionspferde sind vom Halter angemessene Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen und als Nachweis dafür ist ein Kopie der jeweilig gültigen Versicherungspolice vorzulegen. Hausordnung Toiletten Wir bitten darum, dass Fenster zum Lüften zu kippen.In die Toilette dürfen keine Hygieneprodukte, Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten, Fette o.ä. geworfen bzw. geschüttet werden, da es sonst zu unangenehmen Verstopfungen kommen kann. Bitte verwenden Sie die vorhandenen Mülleimer. Beschädigungen Niemand beschädigt absichtlich etwas, es kann jedoch vorkommen, dass einmal etwas kaputt geht. In diesem Fall bitten wir darum, uns den entstandenen Schaden sofort zu melden. Soweit die vorhandene Versicherung den Schaden nicht deckt, haftet der Gast für Beschädigungen in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. GefahrenstellenGefahrenstellen, wie z.B. aufgetürmten Stroh- und Heuballen, dürfen nicht betreten oder erklettert werden. Müll Da wir zur Mülltrennung verpflichtet sind, bitte ich dabei um Unterstützung.Der Müll wird getrennt nach: Verpackungsmaterial (gelber Sack ) Papier Restmüll Reinigung Sollte ein Missgeschick (verschüttete Flüssigkeiten z.B.) passieren, bitte ich darum dies schnellst möglich zu beseitigen. Sorgfaltspflicht Wir bitten die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Stallregeln Behandle dein Schulpferd stets fair und freundlich! Bevor du reiten gehst, hinterlasse den Putzplatz bitte sauber. Binde dein Pferd nur am Halfter an – niemals an der Trense – und lasse dein Pferd nicht länger als nötig am Anbindeplatz allein. Bitte stelle benutzte Gegenstände dorthin zurück, wo sie hingehören. Rufe vor dem Betreten der Reithalle „Tür frei“ und warte auf die Erlaubnis der Reiter oder deiner Reitlehrerin, bevor du eintrittst. Vermeide laute Geräusche, Türknallen und Rennen am Hof – es gibt auch schreckhafte und sensible Pferde. Die Pferde nicht aus der Hand füttern, das verleitet sie zum Betteln, zwicken und beißen. Generell ist ein Sicherheitsabstand zum Vorderpferd von 1-2 Pferdelängen einzuhalten, egal ob beim Reiten oder Führen. Sollte das Vorderpferd doch einmal ausschlagen, wird erfahrungsgemäß immer der Mensch getroffen. Wenn auch mal wenig Zeit ist, die Stellen vom Pferd, an denen Sattel, Sattelgurt und die Trense sind müssen sauber sein, sonst gibt es Druck- und Scheuerestellen die dem Pferd wehtun. Gehe pfleglich mit dem Zubehör deines Schulpferdes um und achte darauf, die Sachen in der Sattelkammer ordentlich wegzuräumen. Wasche bitte das Gebissstück der Trense nach dem Reiten ab. Beim Überqueren der Straße ist immer darauf zu achten, dass alle gemeinsam über die Straße kommen. Die Pferde nicht unterwegs fressen lassen, die Guten denken sonst, sie dürften das immer und stoppen ansonsten immer zum Fressen. Die Hufe werden nur unter Anleitung ausgekratzt, da sich sonst die Pferde ganz schnell angewöhnen andauernd den Huf wegzuziehen und das macht dem Schmied keine Freude. Den Anweisungen des Reitlehrers, der Beschäftigten des Hofes und dem Betreuungspersonals ist in jedem Falle Folge zu leisten. Mit den Arbeitsmitteln und Materialien der Reitanlage ist sorgsam umzugehen. Bei vorsätzlicher Zerstörung bzw. Beschädigung bist du zu Schadensersatz verpflichtet. Die Sicherheitsbestimmungen (Reitkappe, Kleidung, Aufenthalt in der Nähe von Pferden, Traktoren… etc.) sind zu beachten und strikt einzuhalten. Pensionspreis Die Preise für Dienstleistungen bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste und sind in EURO zu entrichten. Mit Herausgabe einer neuen Preisliste verliert die bisherige ihre Gültigkeit. Fälligkeit / Zahlung 1. Der Pensionspreis ist im per Überweisung zu zahlen. 2. Vorübergehende Abwesenheit (Turnierbesuch etc.) des eingestellten Pferdes wird auf den Pensionspreis nicht in Anrechnung gebracht. 3. Verspätete Zahlung des Pensionspreises berechtigt den Betrieb, eine Mahngebühr von 2,50 EURO für jede Mahnung und Verzugszinsen für die Wartezeit zu erheben. Aufrechnungsverbot und Pfandrecht 1. Die Aufrechnung des Einstellers gegenüber dem Pensionspreis mit einer Gegenforderung ist ausgeschlossen; es sei denn, dass die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder vom Betriebsinhaber nicht bestritten wird. 2. Der Betrieb hat wegen fälliger Forderungen gegen den Einsteller ein Pfandrecht am Pferd des Einstellers und ist befugt, sich aus dem zurückbehaltenen Pferd zu befriedigen. Die Befriedigung erfolgt nach den für das Pfandrecht geltenden Vorschriften des BGB. Die Verkaufsberechtigung tritt 2 Wochen nach Verkaufsandrohung ein. Auskunftspflicht des Einstellers, Haftpflichtversicherung 1. Der Einsteller verpflichtet sich, Auskunft hinsichtlich fremder Eigentumsrechte an dem Pferd zu erteilen. 2.Er versichert, dass das Pferd nicht von einer ansteckenden Krankheit befallen ist oder aus einem verseuchten Stall kommt. Der Betrieb ist berechtigt, hierfür gegebenenfalls einen tierärztlichen Bericht auf Kosten des Einstellers zu verlangen. 3. Der Einsteller hat dem Betrieb den Abschluss einer Reitpferdehaftpflichtversicherung nachzuweisen. Tierarzt 1. Der Betrieb kann im Namen des Einstellers einen Tierarzt bestellen, wenn die Hinzuziehung erforderlich ist. In nicht dringenden Fällen ist die Zustimmung des Einstellers einzuholen. Bauliche Veränderungen, Abtretung der Rechte an Dritte 1. Der Einsteller ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Betriebes bauliche Veränderungen an der Anlage oder im Stall vorzunehmen. 2. Jede Veränderung hinsichtlich des eingestellten Pferdes ist dem Betrieb unverzüglich anzuzeigen, insbesondere ist der Einsteller nicht berechtigt, Pensionsplätze an Dritte abzugeben. Schäden durch das eingestellte Pferd Der Einsteller hat für Schäden aufzukommen, die an den Einrichtungen des Betriebs und der Reithalle sowie an den Hindernissen durch ihn bzw. sein Pferd oder einen mit dem Reiten seines Pferdes Beauftragten verursacht werden. Sorgfaltspflicht, Haftung und Versicherung des Betriebes 1. Der Betrieb verpflichtet sich, das eingestellte Pferd mit der Sorgfalt zu füttern, zu pflegen und Krankheiten und besondere Vorkommnisse unverzüglich nach Bekanntwerden dem Einsteller zu melden. 2. Eine Haftung des Betriebes – gleich aus welchem Rechtsgrund – für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Einsteller durch ein Verhalten des Betriebes, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht haupt- bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Betriebes in Fällen leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Betriebes, seiner Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten und gesetzlicher Vertreter bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ausgeschlossen. Der Betrieb und seine Erfüllungsgehilfen haften in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen einer Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Leistung sowie in weiteren Fällen der zwingenden gesetzlichen Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. 3. Der Einsteller erkennt ausdrücklich an, dass er über den Rahmen der vorliegenden Versicherungen unterrichtet ist. 4. Die Haftung des Islandpferdehofs und des Islandpferdegstüts am Steinbuckel ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vom Islandpferdehof und/oder des Islandpferdegstüts am Steinbuckel beruht. Ist eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden, ist die Haftung vom Islandpferdehof und/oder des Islandpferdegstüts am Steinbuckel auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. 5. Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen. 6. Jeder Pferdebesitzer verfügt über eine private Haftpflichtversicherung. 7. Jeder Pferdebesitzer verfügt über eine Pferde-Haftpflichtversicherung. Schlussbestimmung Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Einwilligungserklärung über die Nutzung von Fotografien 1. Der Teilnehmer willigt hiermit ein, dass der Islandpferdehof am Steinbuckel Foto- bzw. Videoaufnahmen von ihm, bzw. von seinem ggf. minderjährigen Kind erstellt, um sie für Zwecke, die mit Islandpferdehof am Steinbuckel in Verbindung stehen, (z.B. Gestaltung der Homepage, Veranstaltungsflyer, etc.) zu verwenden. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Fotoaufnahmen in diesem Zusammenhang öffentlich wieder gegeben werden. 2. Für die Nutzung von Gruppenfotos wird keine zeitliche oder räumliche Beschränkung vereinbart. Der Nutzungsumfang ist folglich unbestimmt und umfasst sowohl bekannte als auch noch unbekannte Verwendungs- und Nutzungsarten, die jedoch immer mit dem Reiterhof Budde in Verbindung stehen müssen, wie beispielsweise zur Gestaltung der Homepage oder Veranstaltungsflyer. 3. Die/der Fotografierte kann jederzeit seine Einwilligung für die Nutzung von Einzelfotos widerrufen. Im Falle des Widerrufs darf das Islandpferdegestütf am Steinbuckel die entsprechenden Daten und Einzelfotos zukünftig nicht mehr für die oben genannten Zwecke verwenden und wird sie unverzüglich aus den entsprechenden Internet- Angeboten löschen. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung ist freiwillig; aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen keine Nachteile.
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