Allgemeine Geschäftsbedingungen – Reiterferien
VertragspartnerAuf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und
demIslandpferdehof am SteinbuckelVertreten durch Alexandra, KuhnAdresse: Hüttenthalerstr. 95 64756 MossautalTel:
06062 4536Fax: 06062 266782EMailAdresse:info@steinbuckel.deUmsatzsteuerIdentifikationsnummer: DE 302230981,
nachfolgend Anbieter genannt, ein Vertrag zustande.
Vertragsgegenstand / Vertragsschluss
1. Mit den Inhalten unserer Internetpräsenz laden wir Sie ein, dem Islandpferdehof am Steinbuckel ein Angebot zum
Abschluss eines Reisevertrags zu unterbreiten (Anmeldung). Der Islandpferdehof am Steinbuckel entscheidet über das
Zustandekommen des Vertrages.Der Vertrag ist dann wirksam geschlossen, wenn Sie vom Islandpferdehof am
Steinbuckel innerhalb von 4 Wochen nach Anmeldung keine andere Rückmeldung erhalten, als die Bestätigungs- Email.
2. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Islandpferdehof am Steinbuckel
verbindlich an. Es gelten die bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Islandpferdehof am Steinbuckel.
Leistungen - Reiterferien-Woche:
1. Der Islandpferdehof am Steinbuckel leistet Ferien- und Wochenendaufenthalte mit Reitprogramm (Reiterferien). Die
Einzelheiten zur Unterbringung, Verpflegung und Reitprogramm entnehmen Sie bitte der von Ihnen gewählten Variante
in unserer Internetpräsenz.
2. In der Regel findet im Rahmen der Reiterferien auch Begleitprogramm sowohl auf dem Hofgelände (bspw.
Gemeinschaftsspiele im Haus und im Freien, Abendprogramm) als auch außerhalb des Hofgeländes (bei Ausflügen z.B.
in das örtlichen Freibad) statt. Mit der Anmeldung stimmen Sie zu, dass sie für ihr ggf. minderjähriges Kind, die
allgemeine Aufsichtspflicht dem Islandpferdehof am Steinbuckel für die Dauer der Reiterferien übertragen, an diesem
Begleitprogramm teilnimmt.
3. Die Bezeichnung „Reitunterricht / Reitstunde“ umfasst alle Angebote des Islandpferdehofs und des
Islandpferdegestüts am Steinbuckel, d.h. Gruppenunterricht, Einzelunterricht, 2er Reitstunden, Longenunterricht,
Reiterspiele, Bodenarbeit, Ausritte sowie Theorieunterricht.
4. Die Kinder erhalten montags 2 Reitstunden, dienstags eine Reitstunde, mittwochs eine Reitstunde und eine
Bodenarbeitsstunde, donnerstags eine Reitstunde, freitags eine Reitstunde, samstags finden Reiterspiele statt.
5. Sollte aufgrund von Unwetterwarnungen/ Wasserschäden, Sonstiges der Reitunterricht ausfallen, kann stattdessen
eine Theoriestunde, als Ersatz für den prakt. Unterricht, abgehalten werden.
6. Vor, während und nach dem Reitunterricht haben die Reitlehrer alleinige Weisungsbefugnis. Sollte sich der
Reitschüler nicht daran halten, so kann das Reiten untersagt werden.
7. Die Vor- und Nachbereitung der Pferde (Putzen, Satteln, Absatteln, Misten) gehören zum Reitunterricht und erfolgen
vor und nach der Reitstunde.
8. Die Reitlehrer entscheiden unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts über die sportliche Einstufung des
Reitschülers und über die Art der von diesem zu belegenden Reitstunden.
9. SicherheitsvorschriftenDas Tragen folgender Kleidung und Ausstattung während des Reitunterrichts ist
vorgeschrieben:Reithose bzw. reitgeeignete Hose, feste Schuhe/ Stiefel mit Absatz sowie eine nach den gängigen TÜV
Normen zugelassene Reitkappe. (Diese kann auch bei uns ausgeliehen werden). Sollte sich der Reitschüler nicht daran
halten, kann dieser von der Reitstunde ausgeschlossen werden.
10. Schulpferde: Die Einteilung der Schulpferde wird vom Reitlehrer vorgenommen. Es besteht kein Anspruch auf ein
bestimmtes Pferd.
11. Zeitverluste durch Gründe, die beim Reitschüler liegen- z.B. zu spät kommen- werden nicht nachgeholt. Bei
Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht.
12. Der Reitunterricht besteht nicht nur aus der Unterrichtseinheit, sondern auch aus den mind. 30 Minuten vorher, in
denen das Pferd vom Reitschüler/in geputzt und gesattelt wird. Nach dem Unterricht gehört auch das Absatteln,
Versorgen des Pferdes und das Aufräumen des Putz- und Sattelzeugs ebenfalls dazu.
13. Gruppenreitunterricht
ca. 50 Minuten; (mit Schulpferd oder mit Privatpferd)
Falls eine Gruppenreitstunde aus nur 2 Reitern besteht, ist die Reitstunde 30 Minuten lang (Intensivunterricht)
14. Ausritte
geführte Ausritte mit Schulpferd; 50 Minuten
Falls eine Ausritt mit nur 2 Reitern besteht, ist die Reitstunde 30 Minuten lang
15. In den Reiterferien ist es möglich, neben den beinhalteten Reitstunden (6 Reitstunden) zusätzliche Reitstunden zum
aktuellen Reitstundenpreis (17€) zu buchen.
16. Die Möglichkeit Ferien mit Islandpferden zu verbringen bieten wir Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 16
Jahren.
17. Unser Reiterferienangebot ist sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene geeignet.
18. Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern (4er, 5er, 6er - Mehrbettzimmer)
19. Im Reiterferienpreis ist Vollpension enthalten, die auch freie Getränke mit einschließt.
20. Das Reitprogramm wird abwechslungsreich gestaltet: z.B. Reiten mit und ohne Sattel, Springen, Musikreiten,
Geschicklichkeit, die Gangart Tölt kennen lernen, geführte Ausritte, Reiterspiele usw..
21. Unsere Ferienkinder werden ganztägig von uns und mit Hilfe von Helfern betreut. Ferienhelfer sind nicht in jeder
Reiterferienwoche oder an einzelnen Tagen dabei.
22. Der Tagesablauf, wie in unserer Internetpräsenz beschrieben, kann sich aufgrund von Unwetterwarnungen/
Wasserschäden, Sonstiges ändern.
23. Die Anreise erfolgt sonntags ab 16.00 Uhr. Die Abreise erfolgt samstags um 15.00 Uhr
Leistungen - Reiterferien-Tagesgast:
1. Der Islandpferdehof am Steinbuckel leistet Ferien- und Wochenendaufenthalte mit Reitprogramm (Reiterferien). Die
Einzelheiten zur Unterbringung, Verpflegung und Reitprogramm entnehmen Sie bitte der von Ihnen gewählten Variante
in unserer Internetpräsenz.
2. In der Regel findet im Rahmen der Reiterferien auch Begleitprogramm sowohl auf dem Hofgelände (bspw.
Gemeinschaftsspiele im Haus und im Freien, Abendprogramm) als auch außerhalb des Hofgeländes (bei Ausflügen z.B.
in das örtlichen Freibad) statt. Mit der Anmeldung stimmen Sie zu, dass Ihr ggf. minderjähriges Kind, für das Sie die
allgemeine Aufsichtspflicht dem Islandpferdehof am Steinbuckel für die Dauer der Reiterferien übertragen, an diesem
Begleitprogramm teilnimmt.
3. Die Bezeichnung „Reitunterricht / Reitstunde“ umfasst alle Angebote des Islandpferdehofs und des
Islandpferdegestüts am Steinbuckel, d.h. Gruppenunterricht, Einzelunterricht, 2er Reitstunden, Longenunterricht,
Reiterspiele, Bodenarbeit, Ausritte sowie Theorieunterricht.
4. Die Kinder erhalten je nach gebuchtem Tag / Tagen: montags 2 Reitstunden, dienstags eine Reitstunde, mittwochs
eine Reitstunde und eine Bodenarbeitsstunde, donnerstags eine Reitstunde, freitags eine Reitstunde, samstags finden
Reiterspiele statt.
5. Sollte aufgrund von Unwetterwarnungen/ Wasserschäden, Sonstiges der Reitunterricht ausfallen, kann stattdessen
eine Theoriestunde, als Ersatz für den prakt. Unterricht, abgehalten werden.
6. Vor, während und nach dem Reitunterricht haben die Reitlehrer alleinige Weisungsbefugnis. Sollte sich der
Reitschüler nicht daran halten, so kann das Reiten untersagt werden.
7. Die Vor- und Nachbereitung der Pferde (Putzen, Satteln, Absatteln, Misten) gehören zum Reitunterricht und erfolgen
vor und nach der Reitstunde.
8. Die Reitlehrer entscheiden unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts über die sportliche Einstufung des
Reitschülers und über die Art der von diesem zu belegenden Reitstunden.
9. SicherheitsvorschriftenDas Tragen folgender Kleidung und Ausstattung während des Reitunterrichts ist
vorgeschrieben:Reithose bzw. reitgeeignete Hose, feste Schuhe/ Stiefel mit Absatz sowie eine nach den gängigen TÜV
Normen zugelassene Reitkappe. (Diese kann auch bei uns ausgeliehen werden). Sollte sich der Reitschüler nicht daran
halten, kann dieser von der Reitstunde ausgeschlossen werden.
10. Schulpferde: Die Einteilung der Schulpferde wird vom Reitlehrer vorgenommen. Es besteht kein Anspruch auf ein
bestimmtes Pferd.
11. Zeitverluste durch Gründe, die beim Reitschüler liegen- z.B. zu spät kommen- werden nicht nachgeholt. Bei
Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht.
12. Der Reitunterricht besteht nicht nur aus der Unterrichtseinheit, sondern auch aus den mind. 30 Minuten vorher, in
denen das Pferd vom Reitschüler/in geputzt und gesattelt wird. Nach dem Unterricht gehört auch das Absatteln,
Versorgen des Pferdes und das Aufräumen des Putz- und Sattelzeugs ebenfalls dazu.
13. Gruppenreitunterricht
ca. 50 Minuten (mit Schulpferd oder mit Privatpferd)
Falls eine Gruppenreitstunde aus nur 2 Reitern besteht, ist die Reitstunde 30 Minuten lang (Intensivunterricht)
14. Ausritte
geführte Ausritte mit Schulpferd; 50 Minuten
Falls eine Ausritt mit nur 2 Reitern besteht, ist die Reitstunde 30 Minuten lang
15. Es ist möglich, neben den beinhalteten Reitstunden zusätzliche Reitstunden zum aktuellen Reitstundenpreis (17€)
zu buchen.
16. Die Möglichkeit Ferien mit Islandpferden zu verbringen bieten wir Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 16
Jahren.
17. Unser Reiterferienangebot ist sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene geeignet.
18. Im Preis für Tagesgäste ist das Mittagessen enthalten, das auch freie Getränke mit einschließt.
19. Das Reitprogramm wird abwechslungsreich gestaltet: z.B. Reiten mit und ohne Sattel, Springen, Musikreiten,
Geschicklichkeit, die Gangart Tölt kennen lernen, geführte Ausritte, Reiterspiele usw..
20. An den Nachmittagen wird entweder noch mal geritten, Pferdesprache bei der Bodenarbeit geübt oder es stehen
z.B. ein Besuch im Schwimmbad, unsere Hofrallye oder abends Lagerfeuer mit Stockwurst und Stockbrot auf dem
Programm.
21. Unsere Ferienkinder werden ganztägig von uns und mit Hilfe von Helfern betreut. Ferienhelfer sind nicht in jeder
Reiterferienwoche oder an einzelnen Tagen dabei.
22. Der Tagesablauf, wie in unserer Internetpräsenz beschrieben, kann sich aufgrund von Unwetterwarnungen/
Wasserschäden, Sonstiges ändern.
23. Die Anreise erfolg morgens ab 09.00 Uhr. Die Abreise erfolgt abends um 18.00 Uhr
24. Bei der Buchung einer Woche als Tagesgast ist die Anreise montags um 9.00 Uhr und die Abreise täglich um 18.00
Uhr, außer samstags, hier ist die Abreise um 15.00 Uhr.
25. Einzelne Tage können nur montags, dienstags, mittwochs, donnerstags oder freitags gebucht werden.
Leistungs- und Preisänderung
1. Leistungsänderungen: Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Leistungen, die vom
Islandpferdehof am Steinbuckel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
2. Preisanpassungen: Der Islandpferdehof am Steinbuckel ist berechtigt, Preisänderungen nach Abschluss des
Vertrages vorzunehmen, wenn sich die Kosten für bestimmte Leistungen nach Abschluss des Vertrages erhöhen, weil
sich die bei Vertragsabschluss vorliegenden Verhältnisse (z.B. Strom-, Gaspreise, Nebenkosten, allgemeine
Lebenshaltungskosten) in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Antritt des gebuchten Aufenthaltes nicht unerheblich
geändert haben. Die Preisänderung ist in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Kosten auf den Preis pro
Person auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Beginn des Aufenthaltes beim
Ansprechpartner mehr als vier Monate liegen. Preiserhöhungen, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn
verlangt werden, sind nicht zulässig.Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat diese Rechte
unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch den Islandpferdehof am Steinbuckel über die Preiserhöhung oder die
Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
Rücktritt, Umbuchung durch den Teilnehmer, Teilnehmerwechsel
1. Der Anmeldende kann vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und dem Anbieter
zuzusenden.Maßgeblich für etwaige Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter. Tritt der Anmeldende
von der Reise zurück oder wird die Reise nicht angetreten, so ist der Anbieter berechtigt, von dem Anmeldenden eine
Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen zu verlangen, wobei sich die Höhe der
Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Anbieter gewöhnlich ersparten Aufwendungen
sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben kann, bestimmt.
Der Anbieter kann diesen Anspruch nach seiner Wahl pauschalisiert oder konkret verlangen: Bei Absage vor
Reisebeginn bis zu 2 Monaten vorher, gilt die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr. Bei späterer Abmeldung ist die volle
Gebühr zu entrichten, wenn kein passender Ersatzteilnehmer gestellt wird. Es wird empfohlen, solche Kosten durch
Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung zu versichern.
2. Der Anmeldende hat das Recht, auch bei Berechnung der pauschalierten Entschädigung nachzuweisen, dass ein
Schaden nicht oder nicht in der vom Anbieter berechneten Höhe entstanden ist. Der Anmeldende trägt hierfür die
Beweislast. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in dem Reisepreis eine Reiserücktrittskosten-Versicherung
nicht enthalten ist. Es wird empfohlen, eine derartige Versicherung ab-zuschließen sowie das Risiko der
Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit durch entsprechende Versicherungen abzudecken.
3. Bis zum Reisebeginn kann der Anmeldende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten des
Reisevertrages eintritt. Die Geltendmachung eventuell durch den Eintritt entstehender Mehrkosten bleibt dem Anbieter
vorbehalten. Sowohl für diese Kosten als auch für den vereinbarten Reisepreis haften der Dritte und der Anmeldende
gesamtschuldnerisch. Der Ansprechpartner kann dem Wechsel des Anmeldenden widersprechen, wenn die
eintretende(n) Person(en) den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt/genügen bzw. gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen dem Wechsel entgegenstehen.
Rücktritt durch Ansprechpartner, Vertragsaufhebung
1. Der Anbieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Anmeldende sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
2. Er kann nach Reisebeginn den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Anmeldende ganz oder
teilweise ungeachtet einer Abmahnung des Anbieters, die dieser an den Anmeldenden zu richten hat, nachhaltig stört. In
diesen Fällen behält der Anbieter den Anspruch auf den Reisepreis, wobei er sich ersparte Aufwendungen und sonstige
Vorteile, die er infolge der fristlosen Kündigung bzw. des Rücktritts erlangt, anrechnen lassen muss. Eventuelle
Mehrkosten trägt der Störer selbst.
Gewährleistung, Abhilfe bei Mängeln, Mitwirkungspflicht
1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Anmeldende innerhalb einer angemessenen Frist
schriftlich Abhilfe verlangen. Der Anbieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. Der Anbieter kann Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung
erbringt.
2. Im Fall des Auftretens von Mängeln ist der Anmeldende verpflichtet, diese unverzüglich gegenüber dem Anbieter zu
rügen und dort um Abhilfe zu ersuchen, um Gelegenheit zur Abhilfe zu schaffen.
3. Unterlässt es der Anmeldende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
4. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Anmeldenden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich
beeinträchtigt, ist nur zulässig, wenn der Anbieter keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem diesem hierfür eine
angemessene Frist gesetzt wurde. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom Anbieter
ausdrücklich verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Anmeldenden
gerechtfertigt ist.
5. Bei auftretenden Mängeln ist der Anmeldende verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht
mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung
1. Reisevertragliche Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise
gegenüber dem Anbieter geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Vertragspartner Ansprüche
nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um
deliktische Ansprüche handelt.
2. Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt
an dem Tag, an dem der Aufenthalt nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Vertragspartner und dem
Anbieter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis eine der Parteien die Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende
der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Pflichten der Teilnehmer/Verhaltensregeln
1. Sie sind sich bewusst, dass Reiten ein Sport ist, der auch Gefahren in sich birgt. Zur Sicherheit aller Feriengäste ist
es unumgänglich, dass jeder Feriengast grundlegende Verpflichtungen und Verhaltensregeln einhält. Aus diesem Grund
ist jeder Feriengast zur Einhaltung folgender Regelungen, über die Sie den Minderjährigen vor Reise- bzw. Kursbeginn
umfassend unterrichten müssen, verpflichtet:
1. Mit der Anmeldung wird dem Islandpferdehof am Steinbuckel schriftlich mitgeteilt, ob besondere Erkrankungen,
körperliche Einschränkungen oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen (z.B. Asthma, Allergien, Diabetis,
Medikamentenbedarf o.ä.) vorliegen. Benötigte Medikamente werden vom Islandpferdehof am Steinbuckel nach
schriftlicher Information verabreicht.Werden diese Pflichten nicht erfüllt, behält sich der Islandpferdehof am Steinbuckel
vor, vom Vertrag zurück zu treten.
2. Den Anordnungen der Betreuer und Mitarbeitern ist unmittelbar Folge zu leisten.
3. Beim Reiten wird stets eine Reitkappe sowie festes, knöchelhohes Schuhwerk mit rutschfester Sohle getragen und es
findet nur unter Aufsicht statt.
4. Es ist nicht erlaubt, Maschinen, Böden, Stroh- und Heustapel zu besteigen.
5. Auf dem gesamten Gelände des Islandpferdehof am Steinbuckel besteht Rauch- und Alkoholverbot für Jugendliche
unter 16 Jahre in Anlehnung an das Jugendschutzgesetz.
6. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese Verhaltensregeln können Feriengäste vom Ferienaufenthalt
ausgeschlossen werden. In diesem Fall findet keine Erstattung des Entgeltes statt.
7. Minderjährige Teilnehmer dürfen das Hofgelände nur nach vorheriger Abmeldung beim zuständigen Betreuer
verlassen. In der Regel erfolgt das Verlassen des Hofgeländes in Gruppen von mindestens drei Teilnehmern.
8. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie, dass der Minderjährige hinreichend selbständig und verantwortungsbewusst ist, um
diese Verhaltensregeln einhalten zu können. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese Verhaltensregeln
können Teilnehmer vom Ferienaufenthalt ausgeschlossen werden. In diesem Fall findet keine Erstattung des Entgeltes
statt.
9. Die Erziehungsberechtigten stellen ihre jederzeitige Erreichbarkeit sicher.
10. Die Hausordnung ist einzuhalten.
Hausordnung
Bad Wir bitte darum das Fenster zum Lüften zu kippen.In die Toilette dürfen keine Hygieneprodukte, Abfälle,
Essensreste, schädliche Flüssigkeiten, Fette o.ä. geworfen bzw. geschüttet werden, da es sonst zu unangenehmen
Verstopfungen kommen kann. Bitte verwenden Sie die vorhandenen Mülleimer.
BeschädigungenNiemand beschädigt absichtlich etwas, es kann jedoch vorkommen, dass einmal etwas kaputt geht. In
diesem Fall bitten wir darum, uns den entstandenen Schaden sofort zu melden, damit wir ihn nicht erst bei der
Endreinigung nach Ihrer Abreise finden. Soweit die vorhandene Versicherung den Schaden nicht deckt, haftet der Gast
für Beschädigungen in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
BettwäscheFür die Dauer Ihres Aufenthaltes stellen wir Ihnen die Bettwäsche zur Verfügung.
GefahrenstellenGefahrenstellen, wie z.B. aufgetürmten Stroh- und Heuballen, dürfen nicht betreten oder erklettert
werden.
LüftenDie Fenster sind unbedingt bei Verlassen der Zimmer zu schließen.
MüllDa wir zur Mülltrennung verpflichtet sind, bitte ich dabei um Unterstützung.Der Müll wird getrennt nach:
Verpackungsmaterial (gelber Sack )
Papier
Restmüll
ReinigungSollte ein Missgeschick (verschüttete Flüssigkeiten z.B.) passieren, bitte ich darum dies schnellst möglich
einem Ferienhelfer/Mitarbeiter mitzuteilen oder es selbst zu beseitigen. Die Böden werden sonst durch Nässe
beschädigt.
RuhezeitenAb spätestens 21:30 Uhr sind alle Ferienkinder, bettfertig in den Zimmern. Bei jüngeren eher früher. Ab
spätestens 22:00Uhr ist Bettruhe.
Schuhe Die Schuhe sind im Regal abzustellen, da Nässe oder kleinste Steine den Boden stark in Mitleidenschaft
ziehen. Im Haus sind Hausschuhe zu tragen.
SorgfaltspflichtWir bitten die Zimmer und Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln.
Stallregeln
Behandle dein Schulpferd stets fair und freundlich!
Bevor du reiten gehst, hinterlasse den Putzplatz bitte sauber.
Binde dein Pferd nur am Halfter an – niemals an der Trense – und lasse dein Pferd nicht länger als nötig am
Anbindeplatz allein.
Bitte stelle benutzte Gegenstände dorthin zurück, wo sie hingehören.
Rufe vor dem Betreten der Reithalle „Tür frei“ und warte auf die Erlaubnis der Reiter oder deiner Reitlehrerin,
bevor du eintrittst.
Vermeide laute Geräusche, Türknallen und Rennen am Hof – es gibt auch schreckhafte und sensible Pferde.
Die Pferde nicht aus der Hand füttern, das verleitet sie zum Betteln, zwicken und beißen.
Generell ist ein Sicherheitsabstand zum Vorderpferd von 1-2 Pferdelängen einzuhalten, egal ob beim Reiten
oder Führen. Sollte das Vorderpferd doch einmal ausschlagen, wird erfahrungsgemäß immer der Mensch
getroffen.
Wenn auch mal wenig Zeit ist, die Stellen vom Pferd, an denen Sattel, Sattelgurt und die Trense sind müssen
sauber sein, sonst gibt es Druck- und Scheuerestellen die dem Pferd wehtun.
Gehe pfleglich mit dem Zubehör deines Schulpferdes um und achte darauf, die Sachen in der Sattelkammer
ordentlich wegzuräumen.
Wasche bitte das Gebissstück der Trense nach dem Reiten ab.
Beim Überqueren der Straße ist immer darauf zu achten, dass alle gemeinsam über die Straße kommen.
Die Pferde nicht unterwegs fressen lassen, die Guten denken sonst, sie dürften das immer und stoppen
ansonsten immer zum Fressen.
Die Hufe werden nur unter Anleitung ausgekratzt, da sich sonst die Pferde ganz schnell angewöhnen andauernd
den Huf wegzuziehen und das macht dem Schmied keine Freude.
Den Anweisungen des Reitlehrers, der Beschäftigten des Hofes und dem Betreuungspersonals ist in jedem Falle
Folge zu leisten.
Mit den Arbeitsmitteln und Materialien der Reitanlage ist sorgsam umzugehen.
Bei vorsätzlicher Zerstörung bzw. Beschädigung bist du zu Schadensersatz verpflichtet.
Die Sicherheitsbestimmungen (Reitkappe, Kleidung, Aufenthalt in der Nähe von Pferden, Traktoren… etc.) sind
zu beachten und strikt einzuhalten.
Haftung
1. Die Haftung des Islandpferdehof am Steinbuckel ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
worden ist.
2. Darüber hinaus ist die Haftung des Islandpferdehof am Steinbuckel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Islandpferdehof am Steinbuckel für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Leistungsträger ist,
ein selbständiger Dritter, der eine wesentliche Leistung erbringt (z.B. Busunternehmer).
3. Jeder Teilnehmer verfügt über eine private Haftpflichtversicherung.
Fälligkeit / Zahlung- Reiterferien-Woche:
1. Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 125,- EUR zu entrichten. Die Restzahlung muss spätestens 10
Tage vor Ferienaufenthalt erfolgen. Bei Nichtteilnahme an einem Ferienaufenthalt bzw. wird die Anzahlung als
Bearbeitungsentgelt einbehalten.
2. Die Anmeldung hat jeweils Gültigkeit mit Eingang der Anzahlung auf die, in den Anmeldeformularen angegebenen,
Kontoverbindung. Dieser Betrag wird auf die anfallenden Gesamtgebühren angerechnet. Anmeldungen ohne
Anmeldegebühren können leider nicht bearbeitet werden, haben keine Gültigkeit. Die Restzahlung ist mindestens 10
Tage vor Reiseantritt fällig und auf die im Anmeldeformular genannte Kontoverbindung zu entrichten. An- und
Restzahlungen in bar können wir in Ausnahmen und nach vorheriger Rücksprache entgegen nehmen.
Fälligkeit / Zahlung- Reiterferien-Tagesgast:
1. Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 20,- EUR pro Tag zu entrichten oder 125,- EUR, wenn eine
komplette Woche als Tagesgast gebucht wird. Die Restzahlung muss spätestens 10 Tage vor Ferienaufenthalt erfolgen.
Bei Nichtteilnahme an einem Ferienaufenthalt bzw. wird die Anzahlung als Bearbeitungsentgelt einbehalten.
2. Die Anmeldung hat jeweils Gültigkeit mit Eingang der Anzahlung auf die, in den Anmeldeformularen angegebenen,
Kontoverbindung. Dieser Betrag wird auf die anfallenden Gesamtgebühren angerechnet. Anmeldungen ohne
Anmeldegebühren können leider nicht bearbeitet werden, haben keine Gültigkeit. Die Restzahlung ist mindestens 10
Tage vor Reiseantritt fällig und auf die im Anmeldeformular genannte Kontoverbindung zu entrichten. An- und
Restzahlungen in bar können wir in Ausnahmen und nach vorheriger Rücksprache entgegen nehmen.
Allgemeine Reisebedingungen für den Ferienaufenthalt
1. Es obliegt Ihnen bzw. dem Teilnehmer, dem Islandpferdehof am Steinbuckel einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen.
Vor der Kündigung des Reisevertrags muss dem Islandpferdehof am Steinbuckel eine angemessene Frist zur
Abhilfeleistung gesetzt werden, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Islandpferdehof am Steinbuckel
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers
gerechtfertigt ist.
2. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung sind innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Islandpferdehof am Steinbuckel geltend zu machen. Nach Ablauf
der Frist können Ansprüche geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert worden ist.
3. Sie sind berechtigt, vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von dem Reisevertrag zurückzutreten. Für den Fall
des Rücktritts ist der Islandpferdehof am Steinbuckel berechtigt, die Entschädigung wahlweise durch die nachfolgenden
Pauschsätze (gemäß §651i Abs. 3 BGB) oder durch konkrete Berechnung (gemäß §651i Abs.2 BGB) zu beziffern und
geltend zu machen. Bei Abmeldung bis 30 Tage vor Reiseantritt, gilt die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr. Bei späterer
Abmeldung ist die volle Gebühr für die Reiterferien zu entrichten.
4. Im Falle des bloßen Nichtantritts der Reise ohne schriftliche Reiserücktrittserklärung kann der Islandpferdehof am
Steinbuckel den vollen Reisepreis fordern. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt Ihnen unbenommen. Diese
Regelung findet auch Anwendung, wenn Sie bzw. der Teilnehmer ohne Kündigung den Ferienaufenthalt nicht antritt. Wir
empfehlen den Abschluss einer Urlaubsausfallversicherung.
Mitbringliste- Wetterfeste der Jahreszeit entsprechende Kleidung- Handtücher- Reitkleidung (zum Reiten sind auch
Leggins gut geeignet)- Regenkleidung, Ersatzschuhe - Knöchelhohe feste (Wander-) Schuhe oder spezielles
Reitschuhwerk zum Reiten.- Hausschuhe- Reithelm (Leihgebühr € 5,00/Woche)
Abtretung Abtretungen von Ansprüchen gegen den Veranstalter, deren Rechtsgrund in Leistungsstörungen liegt, sind
ausgeschlossen.
Wertsachen
Für Verlust oder Beschädigungen von Wertgegenständen (Handy, Laptop…) kann keine Haftung übernommen werden.
Schlussbestimmung Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge.
Einwilligungserklärung über die Nutzung von Fotografien1. Der Teilnehmer willigt hiermit ein, dass der
Islandpferdehof am Steinbuckel Foto- bzw. Videoaufnahmen von ihm, bzw. von seinem ggf. minderjährigen Kind erstellt,
um sie für Zwecke, die mit Islandpferdehof am Steinbuckel in Verbindung stehen, (z.B. Gestaltung der Homepage,
Veranstaltungsflyer, etc.) zu verwenden. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Fotoaufnahmen in
diesem Zusammenhang öffentlich wieder gegeben werden. 2. Für die Nutzung von Gruppenfotos wird keine zeitliche
oder räumliche Beschränkung vereinbart. Der Nutzungsumfang ist folglich unbestimmt und umfasst sowohl bekannte als
auch noch unbekannte Verwendungs- und Nutzungsarten, die jedoch immer mit dem Islandpferdehof am Steinbuckel in
Verbindung stehen müssen, wie beispielsweise zur Gestaltung der Homepage oder Veranstaltungsflyer.
3. Die/der Fotografierte kann jederzeit seine Einwilligung für die Nutzung von Einzelfotos widerrufen.Im Falle des
Widerrufs darf der Islandpferdehof am Steinbuckel die entsprechenden Daten und Einzelfotos zukünftig nicht mehr für
die oben genannten Zwecke verwenden und wird sie unverzüglich aus den entsprechenden Internet- Angeboten
löschen. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt.
Die Einwilligung ist freiwillig; aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen keine
Nachteile.